OVG MS weist Klage gegen Studiengebuehren ab!

Heute haben leider nur ganze 200 Studierende für Bildungsgerechtigkeit demonstriert. Einmal mehr zeigte sich: der AStA, das ABS (Aktionsbündnis gegen Studiengebühren) NRW und der fzs haben nicht ausreichend mobilisiert. Es scheint ihnen eh nur darum zu gehen, ihr Versagen gegen Gebühren (die es nun an fast wirklich jeder Hochschule in Nordrhein-Westfalen gibt) zu kaschieren. Immer nur dann, wenn es ihnen darum geht, gegen Gleichgesinnte von nicht-AStA-Listen (die man doch eigentlich als Verbündete statt als Konkurrenz sehen sollte) Stimmung zu machen -dann funktioniert die Mobilisierung ihrer "Leute". Leider bemühen sich diese Personen nicht um wirklich wirksame Proteste gegen Bildungsklau und Sozialabbau! Auch wurde scheinbar auf den falschen Anwalt gesetzt. Nun haben wir den Salat, denn die Klage einer Paderborner Studentin wurde abgewiesen. Der UN-Sozialpakt, so der Richter, sei "weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden." Das Oberverwaltungsgericht ließ zudem die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Welch ein Fiasko! Wir aber bleiben dabei: Studiengebühren sind u.E.  nicht rechtens bzw. rechtmäßig und nicht gerecht! Das muss nur besser als bisher der Öffentlichkeit kommuniziert werden! Schließen wir einen Pakt gegen den UNSOZIAL-PAKT! Das Urteil des OVG MS lassen wir nicht auf uns sitzen!

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